Die Kreisvollversammlung der Jusos Rendsburg-Eckernförde hat beschlossen:
Kinder von Geringverdiener*innen oder Arbeitslosengeldempfänger*innen, die studieren wollen, sollen zukünftig eine Deckung der Umzugskosten, Kautionskosten sowie eine finanzielle Unterstützung für eine eventuell benötigte Erstausstattung auf Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten. Als Geringverdiener*innen gelten hierbei Eltern, die nicht mehr als 200 Euro über dem erforderten Gehalt liegen, um kein Arbeitslosengeld beantragen zu müssen. Des Weiteren soll das Vermögen der Eltern bei gestelltem Antrag berücksichtigt werden. Die gleiche Regelung soll für Auszubildende unter Berücksichtigung ihres Gehalts gelten. Die gezahlte Unterstützung soll nach den Kriterien des BAföGs, allerdings vollständig, zurückgezahlt werden. Die Bundestagsfraktion der SPD soll hierfür eine Berechnungsgrundlage unter den oben genannten Gesichtspunkten erstellen.